Mittwoch, 22. September 2021

St.Gallen wird Hate Crimes statistisch erfassen

Nachdem eine nationale «Hate Crime»-Statistik am Widerstand der CVP im Ständerat letztes Jahr gescheitert ist, hat der St.Galler Kantonsrat heute beschlossen Hasstaten künftig in einer kantonalen Statistik zu erheben.

Bereits 2014 hatte die GLP in einem Vorstoss eine solche Erhebung gefordert. Die Grünliberalen sind erfreut, dass nun diese langjährige Forderung umgesetzt werden kann. Die GLP ist überzeugt, dass eine statistische Erfassung wichtige Hinweise zur Häufigkeit und Entwicklung von Hate Crimes liefern wird. Die Erhebung wird einen Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung beitragen.

 

Prävention und Aufklärung findet keine Mehrheit
Die Grünliberalen sind sich dessen bewusst, dass eine Statistik alleine die bestehende Diskriminierung von LGBTI nicht beenden wird. Darum haben sie gefordert, einen St.Galler Aktionsplan gegen LGBTI-Feindlichkeit auszuarbeiten. Dieser hätte die Sensibilisierung der Strafvollzugsbehörden sowie Aufklärungsprogramme an Schulen beinhaltet. Davon wollte die konservative Ratsmehrheit nichts wissen. Die GLP bedauert, dass CVP, FDP und SVP nicht mehr machen möchten, um LGBTI-Personen zu unterstützen. Wie wichtig eine solche Unterstützung wäre, zeigen zahlreiche Studien. Die Diskriminierungserfahrung von LGBTI-Personen erhöht das Risiko, ein Suchtverhalten zu entwickeln, an einem Herzleiden zu erkranken oder gar sich das Leben zu nehmen. Bei heterosexuellen Menschen erleidet ca. jede zehnte Person während ihres Lebens eine depressive Episode bei homo- oder bisexuellen Menschen ist es jeder vierte.

 

Verbot von Konversionstherapien gefordert
Zudem hat GLP-Kantonsrat Andreas Bisig, zusammen mit Brigitte Pool (FDP) und Bettina Surber (SP) eine Motion zum Verbot von sogenannten Konversionstherapien eingereicht. Homosexualität ist keine Krankheit und deswegen auch nicht therapiebedürftig. Konversionstherapien sind nicht nur diskriminierend, sondern erwiesenermassen schädlich. Sie sind für betroffene Personen höchst traumatisierend und verursachen schweres seelisches Leid. Ein entsprechendes Gesetz soll dabei auch das Bewerben, das Anbieten und das Vermitteln solcher Therapien unter Strafe stellen.