Mittwoch, 22. Mai 2024

Referendum für Steuergerechtigkeit und gegen ungerechte Erhöhung des Pendler:innenabzuges

Eine breit abgestützte Allianz von Parteien und Verbänden, zu der auch die Grünliberalen gehören, ergreift das Referendum gegen den unsäglichen Entscheid des Kantonsrats, den Pendler:innenabzug mit der Erhöhung auf 8'000 Franken nahezu zu verdoppeln.

Die Allianz erachtet es als ungerecht, verfehlt und schädlich, die Autopendler:innen mit zusätzlichen 15 Mio. Franken pro Jahr zu entlasten. Es widerspricht der Gleichbehandlung massiv, wenn für das Auto doppelt so hohe Fahrkostenabzüge zulässig sind wie für den öV.

 

Am 15. November 2015 hat sich das Stimmvolk erfreulicherweise für die Gleichbehandlung von Privatauto und öV bei den Steuerabzügen für den Arbeitsweg ausgesprochen. Diese Fairness muss weiterhin gelten. Es darf nicht sein, dass nach neun Jahren Gleichbehandlung das Steuergesetz ab 2025 die Autofahrenden wieder bevorzugt und damit einen ungerechten und schädlichen Widerspruch schafft zu den verkehrspolitischen, klimapolitischen und raumplanerischen Zielen des Kantons St.Gallen.



Festhalten an fairer und bewährter Regelung
 

2015 schrieb die Regierung im erläuternden Bericht zur Volksabstimmung zu Recht: «Die Regel – je länger die Pendlerdistanz, desto stärker der steuerliche Abzug – soll nicht mehr gelten. Mit der S-Bahn St.Gallen und der kombinierten Mobilität (Park + Ride) ist das Angebot des öffentlichen Verkehrs auch im ländlichen Raum merklich verbessert worden.» Und in der Aprilsession 2024 hielt die Regierung schriftlich fest: «Diese Aussagen aus dem Jahr 2015 haben an Aktualität und Richtigkeit nichts eingebüsst, im Gegenteil. Im Linthgebiet und im St.Galler Rheintal sind vielmehr weitere Ausbauschritte erfolgt bzw. folgen solche. Aufgrund der stets wachsenden Bevölkerung, der zunehmenden Überlastung der Strassen und der Notwendigkeit des Klimaschutzes sollten längere Arbeitswege wenn möglich nicht mehr mit dem Privatauto, sondern mit dem öV zurückgelegt werden. Ein Generalabonnement 2. Klasse für Erwachsene für ein Jahr kostet aktuell 3'995 Franken. Eine Erhöhung des maximalen Fahrkostenabzugs auf 8'000 Franken kommt nur denjenigen zugute, die ihren Arbeitsweg mit dem Privatauto zurücklegen.»


Die übermässige Entlastung der Auto-Langstreckenpendler:innen schafft völlig unerwünschte Fehlanreize und kommt einer Subventionierung langer Pendlerstrecken mit dem Auto gleich. Diese rückschrittliche Subventionierung führt beim Kanton und den Gemeinden zu geschätzten Steuerausfällen von 15 Mio. Franken pro Jahr (je deutlich über 7 Mio. jährlich). Zu erwähnen ist auch, dass bei der Bundessteuer der Maximalabzug 3'200 Franken beträgt und die Abzugsbegrenzungen nur für unselbständig Erwerbstätige gelten.


Die breite Allianz für «Gleichbehandlung von MIV und öV» kritisiert dass die Mehrheit des Kantonsrats den Volkswillen übersteuert, die Ziele der Raumplanung und des Klimaschutzes missachten und die steuerliche Gleichbehandlung von Auto- und öV-Nutzer:innen aufheben will.
Die Allianz ist überzeugt, dass das Stimmvolk sich erneut für Gleichbehandlung, Steuergerechtigkeit und für das Festhalten an der erst seit 2020 geltenden fairen Lösung des Maximalabzuges von 4'595 Franken für alle (GA 2. Klasse plus 600 Franken für Park+Ride) aussprechen wird.


Zur Allianz für «Gleichbehandlung von MIV und öV», die das Referendum ergreift, gehören:
SP, GRÜNE, GLP, EVP und deren Jungparteien, VCS, umverkehR, IGöV, Casafair, TravailSuisse, vpod und SGB