Donnerstag, 4. März 2021

Strassenlärmsanierung – Grünliberale fordern Kurskorrektur

Die Grünliberalen fordern vom Kanton St.Gallen die bundesrechtswidrige Praxis bei der Strassenlärmsanierung aufzugeben und flächendeckend Temporeduktionen zu prüfen. Dazu hat die GLP einen Vorstoss im Kantonsrat eingereicht, die Antwort der Regierung steht noch aus.

Der Strassenverkehr ist der grösste Lärmverursacher, nicht nur in den Städten. Lärm führt zu körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen. In wissenschaftlichen Studien wird Verkehrslärm mit einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Depressionen und kognitive Beeinträchtigungen bei Kindern assoziiert.

 

Das Umweltschutzgesetz des Bundes und die darauf basierende Lärmschutzverordnung verlangen, dass Strassen, welche bei Anwohnerinnen und Anwohnern zu Grenzwertüberschreitungen führen, saniert werden müssen. Den Kantonen als Anlagehalter der Staatsstrassen fiel die Aufgabe zu, die Lärmsanierung bis 2018 abzuschliessen, die Arbeiten wurden aber verzögert und sind noch im Gange. Grundsätzlich haben Massnahmen an der Quelle gegenüber Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg oder solchen am Immissionsort Vorrang.

 

Das Bundesamt für Umwelt hält in seinem Bericht von 2019 fest, dass im Kanton St.Gallen für Kantons- und übrige Strassen von den 113'000 lärmbetroffenen Personen bisher lediglich 1’200 Personen geschützt wurden. «Fast 112'000 St.Gallerinnen und St.Galler sind folglich weiterhin übermässigem Verkehrslärm ausgesetzt», hält Kantonsrat Andreas Bisig fest. «Damit die Bevölkerung endlich wirksam gegen den gesundheitsschädigenden Verkehrslärm geschützt wird, braucht es dringend eine Kurskorrektur bei der Umsetzung der Strassenlärmsanierung».

 

Temporeduktionen statt teure Lärmschutzfenster

 

Der Kanton St.Gallen investiert viel Geld in den Einbau von Lärmschutzfenstern, obwohl dies im Umweltschutzgesetz nur als sogenannte Ersatzmassnahme vorgesehen ist. Auf eine Reduktion der gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen soll laut dem aktuellen Strassenbauprogramm des Kantons St.Gallen verzichtet werden. «Diese Vorgabe steht im offenen Widerspruch zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung, die verlangt, dass vorab Massnahmen an der Quelle – insbesondere durch Temporeduktionen – verfügt werden», erklärt Umweltrechtsspezialist Reto Schmid. «Schallschutzfenster sind nur als ultima ratio zulässig», so Schmid. Dem Kanton verbleibt im Bereich der Anwendung des Bundesrechts kein Spielraum. Bei der Umsetzung der Strassenlärmsanierung ist ausschliesslich die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Anwendung des Umweltschutzrechts massgebend.

 

«Temporeduktionen sind eine wirksame und kosteneffiziente Massnahme zur Herabsetzung der Lärmbelastung», ist Kantonsrat Andreas Bisig überzeugt. Sie können ohne aufwändige baulichen Massnahmen umgesetzt werden. Positiver Nebeneffekt: Der Verkehr wird verflüssigt und die Sicherheit erhöht. Sie ermöglichen die gestalterische Aufwertung von Strassenräumen, wovon auch Hauseigentümerinnen und -eigentümer profitieren.

Auch aus finanzpolitischer Sicht ist es sinnvoll, auf Temporeduktionen zu setzen. Der  Bund wird die Kantone künftig prioritär für Massnahmen an der Quelle entschädigen. Die Kosten für den Einbau von Lärmschutzfenstern verbleiben folglich noch stärker beim Kanton.