Beides Forderungen, die die GLP bei der Behandlung des Geschäfts konsequent gefordert hatte. Der Entscheid der Regierung hat die gleiche Wirkung, wie der Rückweisungsantrag, den die GLP/BDP-Fraktion im November 2015 im Kantonsrat eingebracht hatte.
Die GLP begrüsst daher das Vorgehen der Regierung und erwartet, dass es nun zu mehr als nur kosmetischen Anpassungen kommt. Insbesondere erwarten die Grünliberalen, dass auch eine private Trägerschaft geprüft wird, wie dies bei ande-ren Kulturbauten der Fall ist. So könnte der Kanton Erschliessung und Landkosten übernehmen, das Bauprojekt aber an eine private Trägerschaft abtreten.“